Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 06. Dezember 2023 liegt gestützt auf Art. 60 des Organisationsreglements während 30 Tagen, d.h. vom 14. Dezember 2023 bis 15. Januar 2024 in der Gemeindeverwaltung Rüegsau, Rüegsaustrasse 40, Rüegsauschachen, öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Gemeinderat, welcher anschliessend auch das Protokoll genehmigt.
Der Gemeinderat