Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat hat die nachträglichen Änderungen des Baureglements sowie des Zonenplans Gewässerräume (Änderungen im Genehmigungsverfahren nach Art. 60 Abs. 3 BauG i.V.m. Art. 122 Abs. 7 BauV) am 02. April 2024 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung Rüegsau eingesehen werden.
Rüegsauschachen, 08. April 2024
Der Gemeinderat