Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt. Im November wird unter anderem das Budget beschlossen, im Juni die Jahresrechnung der Gemeinde. Die Versammlung wird vom Gemeindepräsidenten geleitet.
Aufgaben:
- Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
- Behandlung von Initiativen, sofern in Finanzkompetenz der Gemeindeversammlung
- Festsetzung des jährlichen Budgets und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnung
- Festsetzung und Änderung der wichtigsten kommunalen Erlasse
Kompetenzen:
- Neue einmalige Ausgaben über 300'000 Franken bis 1 Mio.
- Neue wiederkehrende Ausgaben über 50'000 bis 100'000
- Neue einmalige Ausgaben über 150'000 - 300'000 Franken, sofern Referendum ergriffen wurde