Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Sie findet mindestens zwei Mal jährlich statt. Im November wird unter anderem das Budget beschlossen, im Juni die Jahresrechnung der Gemeinde. Die Versammlung wird vom Gemeindepräsidenten geleitet.

Aufgaben:

  • Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
  • Behandlung von Initiativen, sofern in Finanzkompetenz der Gemeindeversammlung
  • Festsetzung des jährlichen Budgets und des Steuerfusses
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • Festsetzung und Änderung der wichtigsten kommunalen Erlasse


Kompetenzen:

  • Neue einmalige Ausgaben über 300'000 Franken bis 1 Mio.
  • Neue wiederkehrende Ausgaben über 50'000 bis 100'000
  • Neue einmalige Ausgaben über 150'000 - 300'000 Franken, sofern Referendum ergriffen wurde
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