Betreuungsgutscheine
Information zum Betreuungsgutscheinsystem in der Gemeinde Rüegsau
Die Gemeinde Rüegsau gibt ab dem 1. Januar 2021 Betreuungsgutscheine zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung aus (vorbehältlich der Genehmigung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung im Dezember 2020 über die Reglementsanpassung).
Allgemeine Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre für Eltern (www.be.ch/betreuungsgutscheine unter Formulare/Hilfsmittel).
Die wichtigsten Bestimmungen der Betreuungsgutscheine
- Keine Kontingentierung: Allen Eltern, welche die Kriterien erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein.
- Keine zusätzliche Beschränkung für Schulkinder: Wir geben Gutscheine für die Betreuung in Kitas bis Ende Kindergarten und bei der Betreuung durch Tagesfamilien auch für ältere Schulkinder aus.
- Keine Übernahme der Kosten: Keine Übernahme von zusätzlichen, nicht durch den Lastenausgleich finanzierbaren Beiträgen an die Eltern und/oder Institutionen (zum Beispiel Kostenübernahme von Mahlzeiten oder Defizitgarantie)
Betreuungsgutschein beantragen und weitere Informationen
Bereits ab dem 1. August 2020 können Sie via www.kiBon.ch oder auf Papier (das Formular finden Sie auf unserer Webseite) einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen. Für unsere Gemeinde werden die Arbeiten rund um die Abgabe der Betreuungsgutscheine durch die Gemeinde Sumiswald erledigt (Zusammenarbeitsvertrag).
Die Gutscheine werden ab dem 1. Januar 2021 herausgegeben (vorbehältlich der Genehmigung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung im Dezember 2020 über die Reglementsanpassung).
Das Gesuch ist am Schalter der Gemeindeverwaltung Sumiswald, Abteilung Präsidial, Lütoldstrasse 3, 3454 Sumiswald oder via kiBon einzureichen. Die Prüfung des Antrags und die Ausgabe der Gutscheine erfolgen durch die Gemeinde Sumiswald.
Haben Sie Fragen?
Die folgende Stelle ist für die Bearbeitung der Betreuungsgutscheine und für Fragen zu Gutscheinen zuständig:
Gemeindeverwaltung Sumiswald, Abteilung Präsidiales, Andreas Gasser, Lütoldstrasse 3, 3454 Sumiswald, Tel. 034 432 33 44, schulsekretariat(at)sumiswald.ch
Allgemeine Informationen
Was sind Betreuungsgutscheine?
Ihr Kind wird in einer Kita oder von einer Tagesfamilie betreut oder Sie möchten Ihr Kind familienergänzend betreuen lassen? Neu können Sie Betreuungsgutscheine beantragen. Im Betreuungsgutscheinsystem vergünstigen die zugelassenen Gemeinden, den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie, in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben. Der Gutschein wird für maximal ein Jahr ausgestellt. Die Höhe des Gutscheins hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab.
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen?
Die Wohnsitzgemeinde wendet das neue System an.
Die Gemeinde Rüegsau wird die nötige Reglementsanpassung erst im Dezember 2020 den Stimmberechtigten vorlegen. Erst nach deren Genehmigung sind die Voraussetzungen hinsichtlich der Abgabe von Betreuungsgutscheinen ab 1. Januar 2021 erfüllt.
- Ihre Kita oder Tagefamilie hat einen Betreuungsplatz zugesichert und nimmt Betreuungsgutscheine entgegen.
- Ihr massgebendes Familieneinkommen darf die vorgegebene Höhe nicht überschreiten (derzeit Fr. 160'000.00).
- Sie haben einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung.
Was bedeutet «Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung»?
Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern
… erwerbstätig oder arbeitssuchend sind;
… eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren;
… an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen;
… oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.
Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40% respektive 140% liegen.
Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (in der Regel Sozialdienst, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden.
Wie gehe ich vor, um einen Betreuungsgutschein zu erhalten?
Wie gewohnt machen Sie sich auf die Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kita oder einer Tagesfamilie. Dazu nehmen Sie direkt mit den gewünschten Kitas / Tagesfamilienorganisationen Kontakt auf. Stellen Sie sicher, dass die Institution Betreuungsgutscheine annimmt. Sobald Sie einen Platz gefunden haben und er ihnen bestätigt wurde, können Sie Ihr Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen. Dies kann neu auch elektronisch über das Online-Portal kiBon geschehen.
Wie melden Sie sich auf www.kiBon.ch an?
Neben einem Internet-Zugang benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Falls vorhanden: Ihr BE-login
- den Betreuungsvertrag Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder;
- Angaben zu Ihren Einkommens-/Vermögensverhältnissen des letzten Jahres;
- individuelle Unterlagen je nach Situation und je nach Betreuungsangebot (mehr Informationen dazu direkt im Online-Portal).
Haben Sie alles beisammen? Dann können Sie auf www.kibon.ch loslegen.
Stellen Sie während des Ausfüllens fest, dass Ihnen noch Unterlagen fehlen? Kein Problem. Sie können Ihre bereits erfassten Angaben speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren.
Wie hoch ist mein Betreuungsgutschein?
Die Höhe des Betreuungsgutscheins beruht auf drei entscheidenden Faktoren:
- Wie waren Ihre Einkommens-/Vermögensverhältnisse im Vorjahr?
- Wie ist Ihre aktuelle Familiengrösse?
- Wie alt ist Ihr Kind und wie hoch ist Ihr anspruchsberechtigtes Betreuungspensum?
Mithilfe der Web-Applikation kiBon www.kiBon.ch kann der Anspruch auf einen Betreuungsgutschein geprüft und die Höhe des Gutscheins berechnet werden. Dazu können Sie das Gesuch ausfüllen, auch wenn Sie noch keinen Kita- oder Tagesfamilienplatz zugesichert haben. Oder Sie nutzen die grobe Übersichtstabelle zur Gutscheinhöhe auf der Webseite (www.be.ch/betreuungsgutscheine) unter Formulare/Hilfsmittel.
Wie kann ich die Gutscheine einlösen?
Der Gutscheinbetrag wird Ihnen nicht direkt ausbezahlt, sondern vom Tarif des Betreuungsangebots abgezogen. Sie zahlen in jedem Fall mindestens 7 Franken pro Tag in einer Kita bzw. 70 Rp. Pro Stunde in einer Tagesfamilie selber an die Betreuungskosten.
Die Anbieter legen ihre Preise selber fest. Wie viel eine Familie für die Betreuung zahlt, ist deshalb auch vom Tarif des Angebots abhängig.
Hilfe?
Auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern www.be.ch/familie finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Betreuungsgutscheinsystem.