Ortsplanung
Stand April 2022
Öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat von Rüegsau bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Revision der Ortsplanung sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 mit folgenden Akten zur öffentlichen Auflage:
- Baureglement
- Zonenplan 1:2'500
- Zonenplan Landschaft 1:5'000
- Zonenplan Gewässerräume und Naturgefahren 1:5'000
- Zonenplan Naturgefahren 1:5'000
Zur Einsichtnahme liegen auf:
- Erläuterungsbericht
- Mitwirkungsbericht
- Inventarplan
- Bericht zur Siedlungsentwicklung nach innen
- Richtplan Verkehr
- Vorprüfungsbericht vom 7. Februar 2022
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14. April 2022 bis 16. Mai 2022 in der Gemeindeverwaltung Rüegsau, Bauverwaltung, Rüegsaustrasse 40, 3415 Rüegsauschachen, öffentlich auf. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Verwaltung. Für die Erteilung von Auskünften zu den Revisionsakten muss vorgängig ein Termin vereinbart werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Rüegsau, Bauverwaltung, Rüegsaustrasse 40, 3415 Rüegsauschachen, einzureichen.
Rüegsauschachen, 05. April 2022
Der Gemeinderat