Todesfall - was ist zu tun?
Die Zeit nach einem Todesfall bringt für die Hinterbliebenen Trauer und Sorge, und in dieser Zeit müssen die Angehörigen eine ganze Reihe von Gängen erledigen und Entscheidungen treffen, die für sie neu und oft verwirrend sind.
Wir möchten mit den vorliegenden Informationen mithelfen, dass Sie sich im Labyrinth von Pflichten, Rechten und Vorschriften zu Recht finden:
Tod zu Hause
Nach Eintritt eines Todesfalls ist unverzüglich ein Arzt beizuziehen, der eine Todesbescheinigung ausstellt.
Tod im Spital, im Alters- und Pflegeheim
Bei einem Todesfall im Heim oder Spital wird die Heim- bzw. Spitalbehörde darum besorgt sein.
Tod infolge Unfalls, bei Suizid oder bei Auffinden eines Verstorbenen
Bei einem tödlichen Unfall (Verkehrs-, Arbeits-, Sport-, Haushalt- oder sonstige Unfälle) muss nebst dem Arzt auch die Polizei beigezogen werden. Das weitere Vorgehen ist mit der Polizei zu besprechen.
1. Anmeldung des Todesfalles
Melden Sie sich mit der Todesbescheinigung und sofern möglich, mit dem Familienbüchlein und der Niederlassungsbewilligung, innert 48 Stunden beim Zivilstandsamt der Sterbegemeinde (für Rüegsau ist das Zivilstandsamt in Langnau zuständig).
Zivilstandskreis Emmental, Marktstrasse 7, 3550 Langnau
Telefon 031 635 41 50, Fax 031 635 41 51
2. Bestattungsunternehmen
Benachrichtigen Sie ein Bestattungsunternehmen. Dieses organisiert den Transport in den Aufbahrungsraum oder Krematorium. In der Gemeinde Rüegsau ist ein Bestattungsinstitut ansässig: Stalder GmbH, Regionale Bestattungsdienste, Rinderbach, 3418 Rüegsbach (034 461 12 15 / Tag und Nacht). Der Bestatter erledigt nach Vereinbarung alle Formalitäten für die Trauerfamilie (Meldung Zivilstandsamt, Beerdigung, Zirkulare, etc.).
3. Beerdigung
Kontaktieren Sie den Pfarrer. Mit ihm besprechen Sie die Beerdigungsart, den Beerdigungstermin sowie den Beerdigungsablauf.
4. Bestattungsbewilligung
Für die Beerdigung braucht es eine Bestattungsbewilligung für den Friedhofgärtner. Der beauftragte Bestatter holt diese für Sie ein. Ohne Bestattungsbewilligung darf keine Beerdigung erfolgen.
5. Leidzirkulare/Todesanzeige/Grabschmuck/Restaurant
Anzahl Zirkulare bestimmen und drucken lassen, Todesanzeige und Grabschmuck in Auftrag geben, Restaurant für Imbiss reservieren.
6. Amtliche Siegelung des Nachlasses
Die Siegelung wird bei jedem Todesfall durchgeführt. Die Siegelung des Nachlasses ist als Vorbereitungsstufe der Inventarisation zu betrachten. Der Nachlass soll so erhalten bleiben, wie er zum Zeitpunkt des Todes bestanden hat.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt Todesfall.